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Gut zu wissen

"Mit der systemisch-phasischen Methode begleite ich Sie professionell in der Psychotherapie / in der psychologischen Beratung, um mit Ihnen Lösungen und Wege zur Bewältigung aus der belastenden Lebenssituation zu finden."

Hélène Vanomsen

Psychotherapie oder Beratung?

In einer Psychotherapie geht es um die Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit mit Krankheitswert. Daher werden die Kosten anteilsweise von der Zusatzversicherung, Invalidenversicherung, Unfallversicherung oder Opferhilfe übernommen.

In der psychologischen Beratung geht es darum, Menschen zu helfen und zu unterstützen, die sich in einer anspruchsvollen Lebenssituation befinden, jedoch nicht an einer psychischen Krankheit leiden. Die Kosten müssen daher selber getragen werden.

Ablauf und Arbeitsweise

Sie können sich via Mail oder telefonisch melden. Vor einem Erstgespräch findet stets ein erstes Telefonat mit Ihnen statt, um Ihr Anliegen kurz zu schildern und die Konditionen zu erklären.

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir gewinnen einen ersten Überblick über Ihre belastende Situation bzw. die Ihres Kindes und klären Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen. Das Erstgespräch dauert in der Regel 60-75 Minuten und ist kostenpflichtig.

Nach dem Erstgespräch überlegen Sie in aller Ruhe, ob Sie sich eine Behandlung bei mir vorstellen können. Entscheiden Sie sich dafür, ist es in der Regel sinnvoll, drei bis vier Sitzungen zur vertieften Abklärung zu vereinbaren mit dem Ziel sowohl Ressourcen als auch Schwierigkeiten zu erkennen. Wir sprechen auch über Ihre Lebensgeschichte bzw. die Ihres Kindes. Zusätzlich verwende ich bei Bedarf testpsychologische Verfahren (Diagnostik) an. Bei Kindern und Jugendlichen ist es oft angezeigt, Informationen innerhalb des Bezugssystems - z.B. in der Schule - einzuholen oder Auskunft zu erteilen. Dies geschieht nur mit Ihrem Einverständnis (siehe unter Punkt Schweigepflicht).
 
Auf dieser Grundlage entwickle ich gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Behandlungsvorgehen.
Bei Kindertherapien sind therapiebegleitende Elterngespräche ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. 

In regelmässigen Abständen überprüfen wir gemeinsam, welche Veränderungen sich bereits bewirken liessen. Falls allenfalls noch Veränderungsbedarf besteht, vereinbaren wir in gegenseitiger Absprache weitere Sitzungen.

Psychotherapie auf ärztliche Anordnung

Seit dem 01. Juli 2022 wird die ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet. Die Anordnung für eine Psychotherapie muss sie von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

Bitte nehmen Sie vor dem Veranlassen einer ärztlichen Anordnung mit mir Kontakt auf.

Ich verfüge über die OPK-Anerkennung.

Meine ZSR-NR.: W442605
Meine GLN-NR.: 7601003951660

Schweigepflicht

Ich unterstehe der Schweigepflicht. Ihre berichteten Inhalte behandle ich streng vertraulich. Somit können Informationen nur weitergegeben oder eingeholt werden, wenn dafür das entsprechende Einverständnis vorliegt.