Seit dem 01. Juli 2022 wird die ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet. Die Anordnung für eine Psychotherapie muss von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.
Bitte nehmen Sie vor dem Veranlassen einer ärztlichen Anordnung mit mir Kontakt auf.
Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung.
Seit dem Wechsel zum Anordnungsmodell vom 01. Juli 2022 gestalten viele Zusatzversicherungen ihren Leistungs-Katalog neu. Bitte klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung, ob und falls ja, welche psychologische Leistungen anteilsweise übernommen werden, und fragen Sie nach dem Kosten-Anteil / der Anzahl Stunden und ob eine Überweisung erforderlich ist.
Die ärztlich angeordnete Psychotherapie wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.
Ich bin auf der Liste des Branchenverbands der Schweizer Krankenkassen (santésuisse) eingetragen.
Die IV übernimmt in einigen Fällen die Kosten für die Psychotherapie bei unter 20jährigen (oft unter den Geburtsgebrechenziffern 404 bzw. 405). Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Ich bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.
Stehen Ihre aktuellen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat oder einem Unfall können in manchen Fällen die kantonalen Opferhilfen bzw. die Unfallversicherung einen Teil der Therapiekosten übernehmen. Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Sie können die Kosten zum gleichen Tarif privat übernehmen.
Rösslimatte 7
8808 Pfäffikon SZ
Tel.+41 77 523 50 25