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Konditionen

Tarife

Tarif für Psychotherapie

Tarif für psychologische Beratung

  • Für 50 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) CHF 150.-
  • Weitere Zeit wird in 5-Minuten-Einheiten berechnet.
  • Selbstzahlend
  • Vereinzelte ZUSATZVERSICHERUNGEN übernehmen einen Anteil > bitte Bedingungen klären.

Tarif für Selbsterfahrung / Einzelsupervision

  • Für 50 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitungszeit) CHF 150.-
  • Weitere Zeit wird in 5-Minuten-Einheiten berechnet.
  • Die Kosten müssen selber übernommen werden.

Kostenträger für Psychotherapie

Grundversicherung

Seit dem 01. Juli 2022 wird die ärztlich angeordnete Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet. Die Anordnung für eine Psychotherapie muss von Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.

Bitte nehmen Sie vor dem Veranlassen einer ärztlichen Anordnung mit mir Kontakt auf. 

Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung.  

ZSR-NR.: W442605
GLN-NR.: 7601003951660

Infos für Patientinnen & Patienten

Zusatzversicherung

Seit dem Wechsel zum Anordnungsmodell vom 01. Juli 2022 gestalten viele Zusatzversicherungen ihren Leistungs-Katalog neu. Bitte klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung, ob und falls ja, welche psychologische Leistungen anteilsweise übernommen werden, und fragen Sie nach dem Kosten-Anteil / der Anzahl Stunden und ob eine Überweisung erforderlich ist.

Die ärztlich angeordnete Psychotherapie wird nicht von der Zusatzversicherung übernommen.

Ich bin auf der Liste des Branchenverbands der Schweizer Krankenkassen (santésuisse) eingetragen.

Invalidenversicherung

Die IV übernimmt in einigen Fällen die Kosten für die Psychotherapie bei unter 20jährigen (oft unter den Geburtsgebrechenziffern 404 bzw. 405). Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Ich bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.

Opferhilfe / Unfallversicherung

Stehen Ihre aktuellen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat oder einem Unfall können in manchen Fällen die kantonalen Opferhilfen bzw. die Unfallversicherung einen Teil der Therapiekosten übernehmen. Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.

Selbstzahlend

Sie können die Kosten zum gleichen Tarif privat übernehmen.

Verhinderungsfall

Bei Terminverhinderung bitte 24 Stunden vorher absagen. So kann der nicht benötigte Termin anderweitig vergeben werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden mit einer Pauschale von CHF 60.- privat verrechnet. Krankenkasse/IV übernehmen nichts.