Seit dem 01. Juli 2022 können die psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden. Dafür muss die Psychotherapie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt angeordnet werden. Bitte nehmen Sie vor dem Veranlassen einer ärztlichen Anordnung mit mir Kontakt auf.
Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung.
Viele Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für die psychologische Psychotherapie (nicht aber für psychologische Beratung). Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung. Gegebenenfalls wird auch eine ärztliche Überweisung verlangt.
Ich bin auf der Liste des Branchenverbands der Schweizer Krankenkassen (santésuisse) eingetragen.
Die IV übernimmt in einigen Fällen die Kosten für die Psychotherapie bei unter 20jährigen (oft unter den Geburtsgebrechenziffern 404 bzw. 405). Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Ich bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.
Stehen Ihre aktuellen Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat oder einem Unfall können in manchen Fällen die kantonalen Opferhilfen bzw. die Unfallversicherung einen Teil der Therapiekosten übernehmen. Bitte klären Sie möglichst vor Therapiebeginn, ob das in Ihrem Fall zutrifft.
Sie können die Kosten zum gleichen Tarif privat übernehmen.
Rösslimatte 7
8808 Pfäffikon SZ
Tel.+41 77 523 50 25
helene.vanomsen@fsp-hin.ch